Die Wekssiedlung
Auf einem werkseigenen südlichen Brachgelände plante die Firma 1947 eine Siedlung für Werksangehörige, um der kriegsbedingten Wohnungsnot entgegenzutreten. 1948-1950 wurden neun Häuser gebaut. Gegen 1 DM Überstundenlohn halfen hier Clouth-Mitarbeiter nach Feierabend bei der Errichtung der Backsteinhäuser am Rande des Werksgeländes. Baumaterial, das auch bei der Errichtung der Produktionsstätten zum Einsatz kam, wurde zur Verfügung gestellt.
Angeordnet in einer gleichmäßigen Reihe auf gleichgroßen Grundstücken, sind alle Häuser jeweils mit Garten und Vorgarten umsäumt.
Konzipiert waren die Häuser zur Vermietung an zwei Familien auf zwei Etagen. Die Verteilung fand dabei intern durch den Betriebsrat statt.
Neben der Werkssiedlung hatte sich Clouth auch an Neubauten nördlich der Xantener Straße (Kalkaer Straße und Kretzerstraße) beteiligt, die an Werksangehörige vermietet wurden.
Die Clouth-Gummiwerke AG und die Schwesterfirma Land-&Seekabelwerke besaßen 386 Werkswohnungen. Zugleich wurden die bereits vor 1945 existierenden 80 Werks-wohnungen an der Niehler Straße mit öffentlichen Mitteln wieder aufgebaut. Die ehemalige Villa der Familie Clouth -im Krieg schwer beschädigt- wurde in den 50-er Jahren umgebaut, so dass weitere Werkswohnungen zur Verfügung standen. Im Drosselweg in Niehl besaßen die Firmen ebenfalls einige Wohnhäuser. In diesen Häusern lebten leitende Angestellt mit ihren Familien.
Anfang der 1990-er Jahre wurden die Wohnungen zur Verbesserung der Liquidität meistens an Mitarbeiter und damalige Bewohner verkauft. Somit gelangten die Häuser, die zukünftig unter Denkmalschutz gestellt werden sollen, in private Hände. Die Häuser werden heute oft von einer Familie als sog. Mehrgenerationenhaus bewohnt.
Sie lagen hinter der Florastraße ruhig und abgeschirmt allerdings direkt neben dem Firmengelände, teilweise nur durch einen Zaun getrennt. Heute sind sie Bestandteil des neuen Clouth-Quartiers.
(Text auszugsweise aus einer Broschüre der Anwohner, aus dem Bestand der Arbeitsgemeinschaft „Kölner Ei“).